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Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Der offizielle Support für Joomla 4 läuft im Oktober 2025 aus. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Sicherheitsupdates, keine Fehlerbehebungen und keine Weiterentwicklung mehr für diese Version. Websites, die weiterhin auf Joomla 4 basieren, werden dadurch zunehmend zum Sicherheitsrisiko und verlieren langfristig an technischer Stabilität und Kompatibilität.
Joomla 5 ist bereits verfügbar und bietet zahlreiche Vorteile:
Aktive Sicherheits- und Systemupdates
Verbesserte Performance und Ladezeiten
Modernisierte Codebasis und bessere Barrierefreiheit
Zukunftssichere Plattform für Erweiterungen und neue Funktionen
Wir empfehlen die sofortige Umsetzung des Updates auf Joomla 5. Je früher der Umstieg erfolgt, desto einfacher und risikoärmer ist die Migration – insbesondere bei komplexeren Seiten mit individuellen Erweiterungen oder Templates.
Wir begleiten Sie zuverlässig bei der Umstellung:
Technische Prüfung der bestehenden Website
Planung und Durchführung der Migration
Kompatibilitätsprüfung von Erweiterungen
Optionales Redesign oder Funktionsausbau
Sichern Sie jetzt Ihre Website ab – und stellen Sie rechtzeitig auf Joomla 5 um. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Jetzt 2-Faktor-Authentifizierung einrichten
Schützen Sie Ihre Joomla-Installation effektiv vor unbefugtem Zugriff: Mit der 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Logins deutlich. Neben dem Passwort wird ein zusätzlicher Sicherheitscode (z. B. per App) benötigt – ein einfacher, aber wirkungsvoller Schutz gegen Angriffe.
Unsere Empfehlung: Richten Sie die 2FA jetzt ein.
Wir unterstützen Sie gern bei der Einrichtung – schnell, zuverlässig und direkt in Ihrem bestehenden Joomla-System.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.
Bei der Nutzung von Google Fonts, werden die Schriften für jeden Webbesucher von den Google Servern geladen. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten schon beim Aufruf der Seite an einen Dritten weitergegeben werden und das ohne Einverständnis des Benutzers der Webseite.
Cookie-Einwilligung nach EuGH-Urteil – Jetzt rechtssicher handeln
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-673/17), dass Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, nur mit aktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Voreingestellte Häkchen oder reine Hinweis-Popups („Diese Website verwendet Cookies“) sind nicht mehr zulässig und verstoßen gegen die DSGVO sowie die ePrivacy-Richtlinie.
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