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Cookie-Einwilligung nach EuGH-Urteil – Jetzt rechtssicher handeln
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-673/17), dass Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, nur mit aktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Voreingestellte Häkchen oder reine Hinweis-Popups („Diese Website verwendet Cookies“) sind nicht mehr zulässig und verstoßen gegen die DSGVO sowie die ePrivacy-Richtlinie.
Was bedeutet das für Sie als Website-Betreiber?
Technisch nicht notwendige Cookies (z. B. für Statistik, Marketing, Tracking) dürfen erst nach aktiver Zustimmung des Nutzers gesetzt werden.
Opt-out-Lösungen oder vorausgewählte Checkboxen sind nicht mehr erlaubt.
Nur technisch zwingend erforderliche Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden (z. B. zur Übermittlung einer Nachricht oder für sicherheitsrelevante Funktionen).
Nutzer müssen klar und verständlich informiert werden, welche Cookies wofür eingesetzt werden – und frei entscheiden können.
Die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben erfordert ein datenschutzkonformes Cookie-Consent-Tool, das sich flexibel an Ihre Website und Ihre eingesetzten Dienste anpassen lässt. Wir bieten Ihnen:
Beratung zur Cookie-Klassifizierung (notwendig, Statistik, Marketing etc.)
Einbindung eines DSGVO-konformen Consent-Tools
Anpassung an Design & Technik Ihrer Website
Mehrsprachigkeit und responsive Darstellung
Automatische Blockierung von Cookies bis zur Zustimmung
Sprechen Sie uns an – wir sorgen für eine rechtssichere und nutzerfreundliche Lösung auf Ihrer Website.
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