BLOG
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Cookie-Einwilligung nach EuGH-Urteil – Jetzt rechtssicher handeln
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-673/17), dass Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, nur mit aktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Voreingestellte Häkchen oder reine Hinweis-Popups („Diese Website verwendet Cookies“) sind nicht mehr zulässig und verstoßen gegen die DSGVO sowie die ePrivacy-Richtlinie.
move2net
Marsbruchstraße 162
44147 Dortmund
Telefon: +49 (0)231 185 82 85
E-mail: info(a)move2net.de