Cookie-Einwilligung nach EuGH-Urteil – Jetzt rechtssicher handeln!

Cookie-Einwilligung nach EuGH-Urteil – Jetzt rechtssicher handeln

Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-673/17), dass Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, nur mit aktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Voreingestellte Häkchen oder reine Hinweis-Popups („Diese Website verwendet Cookies“) sind nicht mehr zulässig und verstoßen gegen die DSGVO sowie die ePrivacy-Richtlinie.